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   VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506   

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VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506 (https://dejure.org/2016,2365)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506 (https://dejure.org/2016,2365)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 4 ZB 15.2506 (https://dejure.org/2016,2365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Subjektivöffentlicher Anspruch des Gemeindebürgers auf Einhaltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen; Darlegung von Anhaltspunkten für eine willkürliche Sachbehandlung

  • rewis.io

    Kein subjektiv-öffentlicher Anspruch des Gemeindebürgers auf Einhaltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subjektivöffentlicher Anspruch des Gemeindebürgers auf Einhaltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen; Darlegung von Anhaltspunkten für eine willkürliche Sachbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Ansbach, 16.03.2010 - AN 4 K 09.00667
    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506
    1.1 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass der hier zu beurteilenden Feststellungsklage des Klägers vom 10. Januar 2014 die Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 16. März 2010 in dem Verfahren AN 4 K 09.00667 entgegensteht.

    1.2 Entgegen der Auffassung des Klägers ist das Verwaltungsgericht auch zu Recht davon ausgegangen, der Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens sei mit dem des Verfahrens AN 4 K 09.00667 identisch, das mit dem - mangels Klagebefugnis - klageabweisenden (Prozess-) Urteil vom 16. März 2010 seinen Abschluss gefunden hatte.

    Gemessen an diesen Voraussetzungen ist der ursprünglich angekündigte Antrag auf Feststellung, "dass ein zukünftiger Ausschluss der Öffentlichkeit bei Stadtratssitzungen wie in der Situation der Klage Az: 4 K 09.00667 rechtswidrig ist", offensichtlich zu unbestimmt.

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506
    Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 9 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506
    Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 9 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinn liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506
    Soweit der Kläger insoweit auf die wachsenden Bedeutung der Informationsfreiheit hinweist, verkennt er, dass allein die Bedeutung eines objektivrechtlichen Grundsatzes diesem keine subjektivrechtliche Qualität verleiht (vgl. VGH RhPf, U.v. 24.2.1992 - 1 S 2242/91 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506
    Das Gericht kann grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt mit der Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut ist (BVerwG, B.v. 6.7.2001 - 4 B 50.01 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2020 - 10 S 1229/19

    Anspruch des Gemeindeeinwohners auf Einsicht in das Protokoll über die

    Offenlassen, da nicht (mehr) entscheidungserheblich, kann der Senat die - vom Verwaltungsgericht wohl verneinte - Frage, ob aus dem Öffentlichkeitsgrundsatz in § 35 Abs. 1 Satz 1 GemO ein gerichtlich einklagbares subjektives Recht Interessierter auf Zutritt zu Sitzungen der Gemeindevertretung, von denen die Öffentlichkeit nicht rechtmäßig ausgeschlossen worden ist, folgt (bejahend z. B. Gern/Brüning, Deutsches Kommunalrecht, 4. Aufl., Rn. 626; Lange, Kommunalrecht, 2. Aufl., Kap. 7 Rn. 90; verneinend z. B. BayVGH, Beschluss vom 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506 - juris; Hornfischer/Schubert, VBlBW 2020, 51, 53).
  • VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601

    Zur Anordnungsbefugnis des Ratsvorsitzenden

    Der vom Verwaltungsgericht als Beleg für seine gegenteilige Meinung zitierte Beschluss des Senats vom 4. Februar 2016 (Az. 4 ZB 15.2506) betraf eine andere Fallkonstellation, nämlich die von dem Zugangsanspruch zu unterscheidende Frage, ob einzelne Gemeindebürger ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und damit auf gerichtliche Überprüfung einer gemäß Art. 52 Abs. 2 Satz 2 GO getroffenen Ausschlussentscheidung haben (dazu Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, a.a.O., Anm. 6.5 m.w.N.).
  • VG München, 17.02.2016 - M 18 K 14.5345

    Untersagung der Verwendung des EU-Biosiegels für Fruchtsaft

    Eine solche vorbeugende Feststellungsklage ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig, da die Feststellungsklage keine allgemeine Auskunftsklage über die (künftige) Rechtslage ist (BayVGH, Beschluss vom 04. Februar 2016 - 4 ZB 15.2506).
  • VG Augsburg, 30.05.2018 - Au 6 K 17.1359

    Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsfeststellung wegen Rechtskraftbindung

    bb) Die engen Voraussetzungen, unter denen nach herrschender Ansicht ausnahmsweise eine Ausnahme vom Eintritt der Rechtskraft oder eine Rechtskraftdurchbrechung in Betracht kommt (vgl. Rennert in VwGO, § 121 Rn. 50 ff.; Lindner in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 121 Rn. 57; BayVGH B.v. 4.2.2016 - 4 ZB 15.2506 - juris) liegen hier ersichtlich ebenso wenig vor, wie die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahmeklage nach § 153 VwGO i.V.m. §§ 578 ff ZPO; Letztere wurde mit Urteil des Gerichts vom 14. März 2018 im Verfahren Au 6 K 17.1038 als unzulässig abgewiesen.
  • VG Neustadt, 23.05.2022 - 3 K 649/21

    Corona-Pandemie - einschränkende Regelungen für die Sitzung des Kreistages

    Denn der Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit dient nicht dem Schutz einzelner Gemeinderatsmitglieder oder Fraktionen, sondern nur dem Interesse der Allgemeinheit (vgl. OVG RP, Beschluss vom 17.1.1990 - 7 B 83/89.OVG; BayVGH, Beschluss vom 4.2.2016 - 4 ZB 15.2506; VGH Mannheim , Urteil vom 24.2.1992 - 1 S 2242/91; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 42 Rn. 80).
  • VG Ansbach, 09.02.2021 - AN 4 E 21.00186

    Maskenpflicht beim Besuch öffentlicher Sitzungen des Stadtrats bzw. der

    Art. 52 Abs. 2 Satz 1 weist dem Bürger kein auf Herstellung der Öffentlichkeit geartetes Mitwirkungsrecht oder eine in Bezug auf die Verwirklichung von Öffentlichkeit gerichtete Funktion zu (VG Ansbach, U.v. 27.10.2015, AN 4 K 14.00091 nachfolgend BayVGH, B. v. 4.2.2016, 4 ZB 15.2506 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 7 ZB 18.1670

    Zur Unzumutbarkeit eines Schulwechsels als Voraussetzung für die Übernahme von

    Das Gericht war nicht verpflichtet, die durch einen Rechtsanwalt vertretene Klägerin in alle denkbaren materiell-rechtlichen Richtungen zu beraten und ihr damit das Risiko abzunehmen, die Tatbestandsvoraussetzungen ihrer anspruchsbegründenden Norm ausreichend darzulegen und nachzuweisen (Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 86 Rn. 85 f.) Es darf grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt mit der Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut ist (BayVGH, B.v. 4.2.3016 - 4 ZB 15.2506 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 30.11.2021 - 3 ZB 21.2189

    Klageumstellung bei Übernahme einer Lehrerin in das Beamtenverhältnis auf Probe

    Je konkreter der von einem qualifizierten Bevollmächtigten - hier einem Rechtsanwalt - gestellte Antrag ist, desto eher ist davon auszugehen, dass er das Gewollte zutreffend und punktgenau wiedergibt (BayVGH, B.v. 4.2.2016 - 4 ZB 15.2506 - juris Rn. 20).
  • OVG Thüringen, 30.04.2021 - 3 SO 378/19

    Wirksamkeit eines die Revisionszulassungsbeschwerde zurückweisender Beschlusses;

    Das Ausgangsgericht darf grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt mit der Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 ZB 15.2506 - juris Rn. 20).
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